
Unsere Berufssprachkurse gem. §45 a AufenthG sollen Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Das Ziel dieser geförderten Sprachlernangebote ist, dass Ihr Wortschatz rund um das Thema Arbeit vergrößert wird und Sie somit sich sicherer im Arbeitsalltag verständigen können.
- Menschen mit Migrationshintergrund, die Ihre sprachlichen Barrieren im beruflichen Alltag beseitigen wollen
- gemeldete Arbeitssuchende, die Arbeitslosengeld erhalten
- Menschen, die ein bestimmtes Sprachniveau benötigen, damit der Beruf anerkannt wird/ Sie Zugang zu einem bestimmten Beruf erhalten
Es wird ein Berechtigungsschein von dem zuständigen Jobcenter/ der Agentur für Arbeit benötigt.
- Eine regelmäßige Anwesenheit ist Pflicht
- Berufssprachkurse werden mit einer telc-Prüfung abgeschlossen
Wir beraten Sie gern! Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit uns.