Deutsch für Kinder in Rostock & Güstrow
gefördert durch Bildung und Teilhabe (BuT)
Deutsch – auf dem Schulhof kein Problem. Im Unterricht schon.
Dein Kind geht zur Schule und kommt im Unterricht sprachlich nicht richtig mit? Ab September 2026 üben wir mit Schulkindern Deutsch — am Nachmittag, dienstags oder donnerstags. Für Familien, die Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten, werden die Kosten in der Regel vom Amt übernommen.
Ort: Rostock oder Güstrow (siehe Tabelle)
Gruppengröße: max. 8 Kinder
Aktuelle Termine
Du hast den Start verpasst? Kein Problem! Ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Kurz und einfach erklärt
Sechs Fragen, sechs Antworten. Wenn danach etwas offen ist: Frag uns einfach.
Was ist das?
Dein Kind übt bei uns Deutsch. Am Nachmittag. In einer kleinen Gruppe.
Wir üben das, was Dein Kind gerade in der Schule braucht.
Wer kann kommen?
Kinder, die zur Schule gehen. Und die im Unterricht Probleme mit der Sprache haben.
Wann und wo?
Dienstag oder Donnerstag. Von 14:00 bis 15:30 Uhr.
Bei inlingua in Güstrow. Speicherstraße 4.
Der erste Termin ist am 8. September 2026.
Was kostet das?
Meistens nichts. Das Amt bezahlt.
Du bekommst Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Geld vom Sozialamt?
Dann ist es für Dein Kind kostenfrei.
Was muss ich tun?
Du brauchst einen Antrag vom Amt. Das ist viel Papier.
Wir helfen Dir dabei.
Komm einfach zu uns. Bring die Post vom Amt mit.
Ich spreche noch nicht gut Deutsch.
Das ist kein Problem. Du kennst uns ja schon.
Bring gern jemanden mit, der übersetzt.
Kein Kurs, sondern Üben, und zwar dort, wo es hakt
Unser Angebot ist kein starrer Sprachkurs. Es gibt kein Lehrbuch, keinen Lehrplan und keine Prüfung am Ende.
Einen festen Ablauf gibt es bewusst nicht. Jedes Kind braucht an einer anderen Stelle Unterstützung. Die Kinder bringen mit, was in der Schule gerade ansteht: das Arbeitsblatt aus Sachkunde, den Lesetext aus dem Deutschunterricht, die Textaufgabe aus Mathe, an der die Sprache scheitert. Unsere Lehrkraft schaut sich gemeinsam mit dem Kind an, wo das Verständnis stockt — und übt genau daran weiter. Wortschatz, Lesen, Schreiben, Grammatik.
Der Grund dafür ist einfach: Viele Kinder aus zugewanderten Familien sprechen im Alltag längst flüssig Deutsch. Auf dem Schulhof gibt es keine Probleme. Im Unterricht schon. Denn dort wird anders gesprochen und geschrieben — mit vielen Fachwörtern und langen Sätzen. Genau dort entstehen die Lücken. Und genau dort setzen wir an.
Für wen ist das Angebot gedacht?
Die Sprachförderung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die
- in Rostock oder Güstrow (oder der Umgebung) zur Schule gehen,
- Deutsch als Zweitsprache lernen und
- dem Unterricht sprachlich nicht folgen können.
Ein Sprachtest oder ein bestimmtes Sprachniveau ist nicht nötig. Und: Die Versetzung Deines Kindes muss nicht gefährdet sein, damit das Amt die Kosten übernimmt.
Viele unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Integrations- und Berufssprachkursen haben schulpflichtige Kinder. Für genau diese Familien haben wir das Angebot gemacht.
Warum wir im September starten
Das Schuljahr 2026/2027 beginnt in Mecklenburg-Vorpommern am 24. August 2026. Wir starten etwas später, damit die Kinder erst einmal in der Schule ankommen und Du sehen kannst, wo Dein Kind Unterstützung braucht.
So läuft ein Nachmittag ab
- Die Kinder kommen nach dem Unterricht zu uns.
- Schauen, was ansteht. Hausaufgaben, ein schwieriger Text, ein Thema aus dem Unterricht, eine Arbeit, die bald geschrieben wird.
- Gemeinsam üben. Die Lehrkraft arbeitet mit dem Kind an genau dieser Aufgabe — und an der Sprache, die dafür gebraucht wird.
- Nachfragen ist erwünscht. Bei uns darf jedes Kind sagen: „Das verstehe ich nicht." Dafür ist der Nachmittag da.
Kostenübernahme über Bildung und Teilhabe
Familien mit geringem Einkommen haben in Deutschland einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Die Förderung Deines Kindes gehört dazu. Das heißt: Das Amt übernimmt die Kosten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer hat Anspruch?
Deine Familie kann Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten, wenn Du eine dieser Leistungen beziehst:
- Bürgergeld oder Sozialgeld
- Sozialhilfe oder Grundsicherung
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Du bekommst keine dieser Leistungen? Frage trotzdem beim Amt nach. Auch dann kann ein Anspruch bestehen, wenn Du die Kosten nicht selbst tragen kannst.
Zwei Bedingungen
Das Amt bezahlt, wenn Dein Kind die Förderung wirklich braucht — wenn es also die Lernziele in der Schule sonst nicht erreicht. Zwei Dinge sind dafür nötig:
- Die Schule bestätigt den Bedarf. Die Lehrkraft Deines Kindes füllt dafür ein Formular aus.
- Die Schule selbst hat kein passendes Angebot. Gibt es an der Schule bereits eine ähnliche Förderung, geht diese vor.
Wichtig: Dein Kind muss nicht sitzenbleiben. Viele Eltern glauben, dass es Hilfe erst gibt, wenn die Noten schon sehr schlecht sind. Das stimmt nicht. Seit 2019 steht ausdrücklich im Gesetz, dass es darauf nicht ankommt. Es reicht, wenn Dein Kind ohne Hilfe nicht mitkommt und die Schule das bestätigt.
Wohin der Antrag geht
Zuständig ist immer die Stelle an Deinem Wohnort, nicht am Ort der Sprachförderung.
Wohnst Du in Güstrow oder im Landkreis Rostock, ist das der Landkreis Rostock, Sozialamt, Sachgebiet Bildung und Teilhabe. Kontaktdaten findest Du hier.
Wohnst Du in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, ist eine andere Stelle zuständig. Sprich uns gern an, wir sagen Dir, wohin Du Dich wenden musst.
Schritt für Schritt
- Antragsformular besorgen bei der oben genannten Stelle. Die Formulare gibt es auch online.
- Bestätigung der Schule einholen. Gib der Klassen- oder Deutschlehrkraft das Formular mit. Lege eine Kopie des letzten Zeugnisses bei.
- Kostenangebot bei uns anfordern. Wir stellen Dir ein schriftliches Angebot aus, das Du dem Antrag beilegst. Eine kurze Nachricht genügt.
- Antrag einreichen, persönlich oder per Post.
- Nach der Bewilligung anmelden. Du zahlst nichts.
Zwei praktische Hinweise: Der Antrag wirkt in der Regel auf den Ersten des Monats zurück — es lohnt sich also, ihn früh zu stellen. Und die Bewilligung gilt meist für sechs Monate. Denke bitte rechtzeitig an den Folgeantrag, um Unterbrechungen der Sprachförderung zu vermeiden.
Eine Teilnahme ist auch ohne Bildung und Teilhabe möglich
Du hast keinen Bescheid oder möchtest keinen Antrag stellen? Kein Problem. Du kannst Dein Kind auch als Selbstzahler anmelden.
Information für Schulen und Lehrkräfte
Sie unterrichten an einer Schule in Güstrow oder im Landkreis Rostock und haben Kinder in der Klasse, die sprachlich abgehängt werden?
Wir nehmen ab September Schülerinnen und Schüler in die Deutsch-Sprachförderung auf. Für die Familien ist das Angebot über Bildung und Teilhabe in der Regel kostenfrei. Voraussetzung ist Ihre Bestätigung des Förderbedarfs auf dem Formular.
Gern schicken wir Ihnen Informationsmaterial zum Weitergeben an Eltern, gegebenenfalls mehrsprachig. Melden Sie sich gern bei uns.
- Ist das eine Nachhilfe?
Nein. Wir sind eine Sprachschule und kümmern uns um Deutsch. Wir üben die Sprache, die Dein Kind im Unterricht braucht — nicht den Mathe-Rechenweg und nicht die Englisch-Vokabeln.
- Ist das wirklich kostenlos?
Wenn das Amt den Antrag bewilligt, entstehen Dir keine Kosten. Ohne Bewilligung kannst Du Dein Kind als Selbstzahler anmelden.
- Muss mein Kind sitzenbleiben, damit das Amt bezahlt?
Nein. Eine Versetzungsgefährdung ist ausdrücklich keine Voraussetzung. Es genügt, dass Dein Kind ohne Unterstützung die wesentlichen Lernziele nicht erreichen würde und die Schule das bestätigt.
- Was muss mein Kind mitbringen?
Schulsachen: Hefte, Arbeitsblätter, das Deutschbuch, Hausaufgaben. Wir arbeiten mit dem, was in der Schule gerade dran ist.
- Wird nur Deutsch geübt?
Ja, es geht um die deutsche Sprache. Weil Sprache aber in jedem Fach gebraucht wird, arbeiten wir auch an Texten aus anderen Fächern — zum Beispiel an einer Sachaufgabe in Mathe oder an einem Text aus Biologie. Geübt wird dabei immer das Sprachliche.
- Wie lange kann mein Kind teilnehmen?
Die Bewilligung des Amtes gilt in der Regel sechs Monate und kann verlängert werden. Stelle bitte den Folgeantrag rechtzeitig.
- Mein Deutsch ist nicht gut. Können Sie mich beraten?
Ja. Komm einfach vorbei oder schreib uns.
- Findet die Sprachförderung online statt?
Nein, die Kinder kommen zu uns nach Güstrow in die Speicherstraße 4.