Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Angebote und Leistungen der S & N Sprachakademie GmbH, nachfolgend kurz inlingua genannt, erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt.

Vertragsgegenstand

inlingua bietet fremdsprachliche Dienstleistungen nach der direkten inlingua Methode an. Die Angebote von inlingua sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise verste­hen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.  Das Lehrmaterial von inlingua ist nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten.  Mit der Anmeldung besteht die Verpflichtung der Abnahme gegen entsprechende Gebühr.

Alle Vereinbarungen bezüglich Trainingsform, Trainingszeiten, Trainingsdauer, Trainingsinhalte, Umstufungen und Zustufungen oder ähnliches werden ausschließlich mit der inlingua-Verwaltung getroffen. Andere Vereinbarungen, insbesondere mit den von inlingua eingesetzten Trainern, sind nicht statthaft. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch inlingua zustande. Alle Zusagen sowie mündliche oder telefonische Abreden, die von diesen Bedin­gungen abweichen, sind erst nach schriftlicher Bestätigung rechtsverbindlich.

Anmeldungen von Schulungsleistungen

Anmeldungen für Schulungsleistungen müssen grundsätzlich schriftlich erfol­gen. Für allgemeine Gruppenkurse ist eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Kursteilnehmern Voraussetzung. Die Anmeldebestätigung erfolgt schriftlich. Die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen setzt vorherigen Zahlungseingang gemäß Rech­nungslegung voraus. inlingua behält sich das Recht vor, Teilnehmern die Schu­lungsleistung zu versagen, deren Schulungsentgelt vorab nicht entrichtet worden ist, und Schadenersatz in Höhe des Schulungsentgelts zu verlangen. Eine Stornierung von Schulungsleistungen durch den/die Teilnehmer/in nach Ausgang der Anmeldebestäti­gung ist kostenpflichtig. Die Stornierungsgebühr beträgt 25% der gesamten Lehrgangskosten. Stornierungen von Schulungsleistungen bedürfen der Schriftform. Für die Wahrung der Frist gilt das Eingangsdatum bei inlingua. Bei einem Rücktritt bis zu mindestens 5 Arbeitstagen vor Schulungsbeginn wird das geleistete Schulungsentgelt für eine spätere Schulungsleistung gutgeschrieben. Bei einem noch späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen des angemeldeten Schulungsteilnehmers bleibt der Anspruch von inlingua auf das Schulungsentgelt bestehen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung des bereits geleisteten Schulungsent­gelts oder auf eine irgendwie geartete Gutschrift des geleisteten Schulungsent­gelts.

Beanstandungen an Schulungsleistungen

Mängel an Schulungsdienstleistungen müssen vom Kunden unmittelbar wäh­rend der Schulung, spätestens bis zum Ende der Schulungsmaßnahme gerügt werden; nachträgliche Mängelrügen werden von uns grundsätzlich nicht aner­kannt. Mängelrügen an Schulungsdienstleistungen sind nicht formgebunden. Wird die Beanstandung von uns anerkannt, kann dem Mangel durch uns un­mittelbar abgeholfen oder – wenn Abhilfe den Umständen nach angemessen nicht vorzunehmen ist – durch Ersatzleistungen von inlingua kompensiert werden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder anderweitige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

Enthalten Leistungsverträge für Schulungsleistungen kostenpflichtige Prüfun­gen oder Tests bei Dritten, erwächst daraus keinerlei Anspruch an inlingua auf das erfolgreiche Bestehen einer solchen Prüfung bzw. eines solchen Tests. Aus dem Nicht-Bestehen einer solchen Prüfung bzw. eines solchen Tests im Rah­men oder im Ergebnis einer Schulungsleistung kann ein Mangel (im Sinne § 434 BGB) der Leistung nicht abgeleitet werden.

Zahlung

Rechnungsbeträge sind sofort zahlbar, spätestens vor Ablauf der auf der Rechnung ausgedruckten Zahlungsfrist. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn inlingua über den Betrag verfügen kann. Ist Ratenzahlung vereinbart, so werden die Lehrmaterialien mit der ersten Rate berechnet. Werden vom Kunden Zahlungstermine überschritten, so ist inlingua berechtigt, vom Eintritt des Verzuges an Verzugszin­sen nach § 247 Abs. 1 BGB zu verlangen; die Einleitung eines Mahnverfahrens bzw. die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Kündigung, Abbruch, Absagen

Der Vertrag wird mit dem/der Teilnehmer/in als solchen/r geschlossen. Eine fristlose Kündigung auf Grund einer besonderen Vertrauensstellung (§ 627 BGB) ist ausgeschlossen. Eine Kündigung während der ersten 3 Monate ist ausgeschlossen. Danach gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende eines Quartals für alle Kurse, die länger als sechs Monate dauern, ansonsten ist eine Kündigung nach Lehrgangsbeginn ausgeschlossen. Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.  Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist das Eingangsdatum bei inlingua.  Bei groben Verstößen gegen die Schulordnung hat inlingua das Recht, ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag zu kündigen.

Durchführung von Schulungsleistungen

Der Unterricht wird zu den in der Anmeldung festgelegten Zeitpunkten gehalten. Ein Ersatz für die von dem/die Teilnehmer/in versäumten Unterrichtsstunden wird unabhängig vom Grund des Versäumnisses nicht gewährt. Bei Einzeltrainings und Firmenkursen können vereinbarte Unterrichtstermine bis 24 Stunden vor Beginn – bei einem für Montag vorgesehenen Unterricht bis Freitag 08:00 Uhr – ohne Entstehung von Zusatzkosten abgesagt und neu vereinbart werden. Beim Ausfall einer Lehrkraft hat inlingua das Recht, für den reibungslosen Weiterverlauf des Lehrganges eine Ersatzlehrkraft einzusetzen. Der Unterricht findet ganzjährig auch während der Schulferien statt. Unterrichtsfreie Tage können ausschließlich von der Schulleitung aus organisatorischen Gründen festgelegt werden.  Bei Nichtanwesenheit aller Teilnehmer an einem Termin gilt der Unterricht dennoch als gehalten. Die Schulleitung behält sich vor, aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen Gruppen zusammenzulegen, zu teilen oder aufzulösen oder einen Lehrerwechsel vorzunehmen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen, Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand (einschließl. Scheckklagen) sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist Rostock, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristi­sche Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentlich-rechtliche Anstalt ist. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. Die Beziehungen der Ver­tragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder eine Bestimmung in sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirk­same zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Wir weisen darauf hin, dass wir Daten des Käufers, die den Geschäftsverkehr betreffen, nur im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten und speichern.

empty